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Das Hintergebäude des Doppelhauses 7/9 ist ein Fachwerkbau des späten 19. Jh. in konstruktivem Fachwerk mit Andreaskreuzverstrebung, der aus dem Gebiet des Hohen Meißners hierher versetzt wurde. Die maschinelle Einrichtung ist komplett vorhanden, bis 1912 war die Weberei mit eigener Stromversorgung ausgestattet. Die Weberei ist aufgrund geschichtlicher und technischer Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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