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Breit gelagertes zweigeschossiges Doppelwohnhaus mit Eckrisaliten und geschwungenen Giebeln als dominanter Rohziegelbau mit werksteingefasster Eckquaderung in der Stadterweiterung des späten 19. Jh. errichtet. Die Fassade ist durch Gesimse gegliedert, die Risalite mit Werkstein-Balkonen auf Konsolen und dreier gruppierten Fenstern. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als Wohnhaus des Historismus um die Jahrhundertwende erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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