Bahnhofstraße 28 - Friedrich-Wilhelm-Schule, Aula -
Bahnhofstraße 28 - Friedrich-Wilhelm-Schule -
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Nordwestlicher Stadtkern 7
  • Bahnhofstraße 28
Friedrich-Wilhelm-Schule
Flur: 52
Flurstück: 1/12

Winkelförmiger, dreigeschossiger Schulbau mit hohem Sparrendach und einem nördlichen zweigeschossigem Anbau mit Walmdach, der die Turnhalle und die Zeichensäle beherbergt. Im Haupteingang sind Stadtwappen, Datierungen „begonnen 1909" „beendet 1911" und das Bildnis von Kaiser-Friedrich-Wilhelm angeordnet. Sehr reizvoll ist die noch vorhandene Einfriedung nördlich des Einganges mit einem kleineren quadratischen Pavillion-Gebäude. Das beherrschende neoklassizistische Schulgebäude hat symmetrische Fensterteilung, Lisenengliederung und einige Schmuckdetails wie Rautendekor in den Giebeln, Eingangsvorbauten mit Rundbögenarkaden und Kreuzgewölbe sowie die Fenster der Aula über dem Haupteingang, die im schmal untergliederten Gruppen in Mosaikverglasung und figürlicher Werksteinarbeit angeordnet sind. Das hohe Sparrendach mit doppelter Biberschwanzeindeckung ist bekrönt mit einer runden Dachlaterne und hat bemerkenswerte Fledermausgauben. Die Friedrich-Wilhelm-Schule wurde als Realschule mit Progymnasium im ehemaligen Hochzeitshaus gegründet 1840. Von 1877 -1911 war sie in der Brüder- Grimm-Schule ebenfalls auf dem Schulberg. Als auch dieser Schulbau zu klein wurde, entstand das heutige Friedrich-Wilhelm-Gymnasium. Die Sachgesamtheit ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, wissenschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiges Zeugnis der blühenden Wirtschaftslage im frühen 20. Jahrhundert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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