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Dreigeschossiger, traufständiger Rechteckbau mit Mansarddach, 1910 von dem Hessischen Bankverein AG erbaut. Palazzoartiger Stil mit hohen Erdgeschoss auf hohem bossiertem Sandsteinsockel und prächtigem Eingangsportal in Werksteinsarbeit mit Segmentbogenöffnung und Verzierungen. Zur waagerechten Fassadengliederung sind zwei umlaufende Gesimse angeordnet. Vorherrschende senkrechte Gliederung durch konsequent achsiale in Lisenen genasten Fenstereinteilung. Die Brüstungsfelder des 2. Obergeschosses sind betont durch bildhafte Darstellungen in Zierfeldern. Vorspringende Werksteinfassade im Erdgeschoss mit erneuerten Rundbogenfenstern und darüber ebenfalls erneuertem schmiedeeisernen Balkon. Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer, geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |