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Am Rande des Schlossparks ist eine neoklassizistische Villa mit stark gegliedertem Mansarddach 1913 erbaut. Im Erdgeschoss ist eine Arztpraxis untergebracht. Das massive, traufständige, zweigeschossige Wohnhaus mit breitem Giebel im Mansarddach schmuckartigen Fenstereinfassungen sowie schön gegliedertem Achteckfenster im Giebeldreieck hat sein ursprüngliches Aussehen erhalten, bis auf den Eingangsbereich, der durch einen Rundbogen verändert wurde. Die viertelkreisförmige Ecksituation mit Turm und geschwungener Haube vermittelt das klassizistische Merkmal des Historismus. Auffällig ist der halbkreisförmige Fenstererker mit Gesimsen.
Ursprüngliche Fenster mit untergliederten Oberlichtern sind erhalten.
Kulturdenkmal aufgrund künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als wichtiger Bestandteil der Bahnhofstraße, die während der Entwicklung der Industrialisierung ausgebaut wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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