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Traufständiges, zweigeschossiges, massives Geschäftsgebäude des Amtsgerichts von 1905 bis 1907 in Renaissanceform mit mehreren mehrzonigen Volutengiebeln (wie beim Schloss) errichtet. Bemerkenswert sind die Volutengiebel am breiten Risalit des Querhauses, welche zum Kreuzungspunkt Reichensächser Straße/Schlossplatz hin orientiert sind. Das Bauwerk hat einen hohen Hausteinsockel und symmetrische Fenstergliederung, im Querhaus Werkstein eingefasstes gevierteltes Sprossenfenster mit bekröntem Sturz und eine markante turmartige Dachgaube am nördlichen Abschluss der Ostfassade. Auf einer Urkunde, die sich im Turmknauf des runden Dachreiters befand, wird berichtet, dass die Räume des kurfürstlichen Schlosses für die Gerichtsgeschäfte zu klein sind, und deshalb ein Geschäftsgebäude unter Leitung des königlichen Kreisbauinspektors Beherd und Nachfolger Baurat Trampe ausgeführt wird.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung als markantes Gebäude mit platzabgrenzender Wirkung des Schlossplatzes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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