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Viergeschossiges traufständiges Mehrfamilienhaus mit Fachwerkgiebel und Krüppelwalmdach. Das um die Jahrhundertwende errichtete dreigeschossige Wohnhaus mit Mansarddach wurde bei der Sanierung 1979 im DG ausgebaut und mit einem Fachwerkgiebel versehen. Markantes Detail ist der polygonale Fenstererker, dreigeschossig in Fachwerk, sowie der vorgesetzte Wintergarten und der darunter auf Konsolen angeordnete Balkon mit durchbrochener Brüstung im Jugendstil. Das EG ist in bossiertem Mauerwerk und hat Rundbogenfenster und ein bemerkenswertes Rundbogendurchfahrtstor. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als Mehrfamilienhaus nach der Jahrhundertwende mit materialbetonter Gestaltung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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