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Teil der Gesamtanlage:
Friedrich-Wilhelm-Straße, Nördliche Randbebauung von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 23 und südliche Randbebauung von Haus Nr. 4 bis Haus Nr. 54, Moritz Werner Straße 2 + 4
Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus des Historismus mit Mittelrisalit und Zwerchgiebel mit kleinem Dachgespärre - um die Jahrhundertwende erbaut. Konstruktives Fachwerk mit Andreaskreuzverstrebung an Bund- und Eckständern sowie liegenden Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern zur Zierde. Symmetr. Fenstergliederung mit original erhaltenen Fenstern. Seitlicher Eingang mit originaler Eichentür, Portal und Freitreppe. Im Hof Kopfsteinpflaster, die Hoffassade ist mit bedruckten Blechplatten verkleidet.
Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung, als gut erhaltenes Fachwerkgebäude der Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |