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Dreigeschossiges traufständiges massives Wohnhaus mit Tordurchfahrt zur ehemals im Hof stehenden Tischlerwerkstatt. 1896 dem Tischlermeister E. Heidenreich erbaut. In dem Neurenaissancewohnhaus ist im Erdgeschoss ein Laden mit hohen Schaufenstern eingerichtet. Das achsial gegliederte Wohnhaus hat einen mittigen dreigeschossigen Erker auf Werkstein-Konsolen. Hauptgesims und Sturzbänder zieren die gelb verklinkerte Fassade mit Werkstein eingefassten Fenstern. Im oberen Brüstungsfeld des Erkers ist ein Schriftfeld mit Symbolik des Tischlers.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und wissenschaftliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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