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Zweigeschossiges Wohngebäude von Anfang des 20. Jahrhunderts, das im Unterschied zu vergleichbaren Bauten in der Frankfurter Straße sein ursprüngliches Aussehen bewahren konnte; zwei Doppelhaushälften sind vollkommen symmetrisch zusammengefügt, die beiden seitlichen Gebäudeteile durch Risalitbildung und Quergiebel betont. Die beiden Vollgeschosse massiv errichtet, verputzt und mit einer Werksteingliederung in Formen der Neorenaissance; ein Kniestock sowie die beiden angesprochenen Quergiebel, die von einem Schopfwalm abgeschlossen werden, in Fachwerk errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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