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Hotelbau der Neurenaissance (ehem. Berliner Hof) mit achsialer Fenstergliederung und mittigem Eingang - über höher liegendem Kellergeschoss - mit geschwungener Freitreppe. Sohl-, Hauptgesims und Klötzchenfries gliedern den traufständigen dreigeschossigen gelb verklinkerten Massivbau. Bemerkenswert sind die Werksteineinfassungen im Erdgeschoss mit Palmenmotiv und den darunter angeordneten Platten. Kulturdenkmal aufgrund künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als repräsentatives Großbürgerhaus der Gründerzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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