Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In der im letzten Jahrzehnt des 19. Jh. ausgebauten Friedrich-Wilhelm-Straße entstand um 1892 ein repräsentativer dreigeschossiger traufständiger Wohnhaus-Bau - im spanischen Palazzo Stil -, der mit dem lang gestrecktem Hoftrakt in dem sich ein großer Tanzsaal befand, das „Casino" darstellte.
Die Straßenfassade mit portalähnlicher Durchfahrt und Seitenrisalit mit Eckquaderung übermittelt die Bedeutung dieses Gebäudes; durch Anordnung großer gegliederter Fenster im 1. OG und einem Messaningeschoss des 2. OG. Die Sandsteinfenstereinfassungen sind durch Zierelemente und Balustradenanordnung beherrschende Architekturdetails. Die Casino-Gesellschaft wurde schon 1814 gegründet, Mitglieder waren Bürger und Beamte, das Gesellschaftslokal befand sich erst im Schloss (1814 - 1827), dann in Helmrichs Gasthaus am Stade (1827 - 1846) und von 1846 - 1885 im Stadtbau die folgenden Jahre in Hempfings Gasthaus und seit 1895 im eigenen Haus. Im Casino-Gebäude waren Klubräume der Johannis Loge (Freimaurer), genannt -Eintracht zu Akazie in Oriente Eschwege - „zu den drei Weltkugeln", die 1889 gegründet wurde, durch Nazis 1935 verboten, 1948 wieder eröffnet und 1965 schließlich geschlossen wurde. Nachdem die Firma Woelm das Gebäude übernahm, wurde 1945 der Tanzsaal mit einer Zwischendecke geändert. Das Gebäude ist aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung ein Kulturdenkmal als Zeugnis der blühenden Wirtschaft und dem gesellschaftl. Leben der Fabrikanten um die Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |