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Traufständiges dreigeschossiges gelb verklinkertes Wohnhaus des Fabrikanten R. Hauck - 1896 erbaut. Das gotisierende Gebäude der Neugotik mit Risalit, abgetrepptem Giebel und Spitzbögen hat Gesimse in dem einzelnen Geschossunterteilungen und breiten Dachrandfries sowie Zierbrüstungen als Gestaltungselemente. Das dreiflügelige Durchfahrtstor und die Segmentbogenfenster beherrschen die Fassadengestaltung der unteren Geschosse. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als wichtiger Bestandteil des um die Jahrhundertwende entstandenen Straßenzuges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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