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Klassizistischer Behördenbau als zweigeschossiger traufständiger verputzter Massiv-Bau mit Walmdach und Dachgauben.
Fassadengestaltung durch axiale Fenstergliederung, Eckquaderung sowie mittigem Portal mit offenem Tympanon, Freitreppe und rundbogigem Oberlicht. Der Rechteckbau, traufständig zur Max-Woelm-Straße, ist in Hervorhebung als öffentl. Dienstgebäude um 1940 erbaut worden. Er ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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