Moritz-Werner-Straße 2 - Katholische Kirche
Moritz-Werner-Straße 2 - Katholische Kirche - Innenraum -
Moritz-Werner-Straße 2 - Katholische Kirche
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Moritz-Werner-Straße 2 - Katholische Kirche
Moritz-Werner-Straße 2 - Katholische Kirche - Detail Fenster -
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Nordwestlicher Stadtkern 7
  • Moritz-Werner-Straße 2
Kath. Kirche St. Elisabeth
Flur: 53
Flurstück: 125

Katholische Kirche innerhalb der Sachgesamtheit Friedrich-Wilhelm-Straße 34 bis 36 gelegener Kirchenbau mit Freitreppe und flankierenden Gebäuden. Die Sachgesamtheit besteht aus der im romanischem Stil 1908 vom Baumeister Großklaus errichteten dreischiffigen Hallenkirche, dem 1909 errichtetem Schwesternhaus (Moritz-Werner-Straße 6) und den flankierenden Gebäuden Friedrich-Wilhelm-Straße 34 und 36 die das Pfarr- und Schulhaus der kath. Gemeinde darstellen und schon 1883 errichtet wurden. Der verputzte Kirchenbau hat ein prächtiges Rundbogenportal mit dorischen Säulen und darüber angeordnetem Rosetten-Fenster mit Mosaikverglasung. Die Giebelfassade ist außerdem mit einer Figur der heiligen Elisabeth und einem Bogenfries geziert. Das dreischiffige Langhaus ist mit kleinen Rundbogenfenstern bestückt und im Querhaus ist jeweils ein großes Segmentbogenfenster mit Mosaikverglasung angeordnet. Die Kirche hat einen seitlich angeordneten Kirchturm mit Spitzhelm, Bogenfries und Drillingsfenstern und Gesimsen. Bemerkenswert ist die halbkreisförmige Apsis der Kirche mit Lisenengliederung und Bogenfries. Der Innenraum ist durch dorische Pfeiler und Säulen im Stützenwechsel geprägt und hat Kreuzgewölbe mit Diensten. Die kleinen Rundbogenfenster der Seitenschiffe ebenfalls mosaikverglast, geben dem Langhaus nur gedämpftes Licht. Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund seiner künstl., geschichtl. und städtebaul. Bedeutung als Kirchenbau des Historismus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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