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Das Mehrfamilienhaus ist 1912 im Historismus erbaut worden. Es ist ein traufständiges, dreigeschossiges, verputztes Eckhaus mit giebelseitiger Erschließung. Das Eingangsportal und die Mansardgiebel sind mit Jugendstil-Ornamentiken geziert.
Achsiale Fassadengliederung durch zweigeschossige Eckerker und erkerähnliche Vorbauten mit Zwerchhäusern, deren Mansardgiebel mit doppelten Biberschwanzbehang (Schillerstr. 1 Zwerchhaus mit Eternitplattenbehang) versehen sind.
Das Erdgeschoss und die Eckerker mit waagerechter Quaderung angedeutet. Achsiale Fenstergliederung mit überwiegend erhaltenen originalen Fenstern. Trotz kleiner baulicher Veränderungen gut erhaltenes Wohnhaus des frühen 20. Jh. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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