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Großbürgerliches Wohnhaus des Historismus in zweigeschossiger Bauweise 1903 mit gotisierenden Risaliten und bemerkenswerten polygonalem Fenstererker auf abgetreppter Konsole, errichtet.
Im traufständigem Mittelteil des dreizonigen Klinker-Wohnhauses ist ein breiter Balkon - auf 3 Sandsteinkragarmen, mit schmiedeeiserner Brüstung -angeordnet. Reizvoller Fassadenschmuck durch Terrakotta-Friese und Brüstungsfelder zieren die zweifarbig gestaltete Fassade. Kulturdenkmal aufgrund künstl. Bedeutung als gut erhaltenes Wohnhaus des Historismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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