Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Für die Zweigstrecke Eschwege, vom Bahnhof Eschwege-West der Bahnlinie Bebra-Friedland 1875 errichtetes klassizistisches Bahnhof-Empfangsgebäude. Der traufständige, repräsentative Putzbau ist schlicht gehalten und mit Seitenrisaliten als Querhäusern in U-förmigern Grundriss erbaut. Das EG ist mit Sandsteinquader eingefassten Rundbogenfenstern und -Türen mit dazwischen angeordneten Pilastern gegliedert. In den Brüstungsfeldern sind Ziertafeln angebracht. Es hat neuklassizistische Einflüsse durch das geschosstrennende Gurtgesims und den Giebeldreiecken in den Risaliten, die mit Ecklisenen gestaltet sind. Der Dachabschluss ist als Dachgesims in Sandstein ausgeführt. Neben dem Empfangsgebäude ist ein massives traufständiges Gebäude mit Drempel und Mittelrisalit angeordnet, welches den Rangierern als Unterkunft diente. Durch den Krieg mit Österreich verzögerte sich der 1864 geplante Bahnlinienbau der Strecke Bebra-Friedland, der 1872 schließlich begann und den Eschweger Hauptbahnhof in „Eschwege-West" bekam. Mitte der siebziger Jahre im 19. Jh. wurde eine Zweigstrecke nach Eschwege gebaut, die von großer Bedeutung für die Eschweger Wirtschaftsunabhängigkeit war. Das am Ende der Bahnhofstraße gelegene Bahnhof-Empfangsgebäude mit Nebengebäude und Jugendstil-Bahnunterführung ist KD aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als wichtiger Bestandteil der Industrialisierung im späten 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |