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Es wurde hier ein Teilbereich der Siedlung, die durch die Kurhessen Wohnungsbau GmbH in den Jahren 1950 bis 1951 entstand, am Ende der Bernhard-Engelhardt-Straße als Gesamtanlage ausgewiesen. Von den insgesamt 48 Wohnungen auf dem Struthgelände wurden 3 Doppelhäuser aufgrund geschichtlicher und typologischer Bedeutung unter Schutz gestellt. Die zweigeschossigen Putzbauten mit steilem Sparrendach und Spitzgauben sind umgeben von Gärten und Heckeneinfriedungen. Zum größten Teil sind viersprossige Fenster und zweiflüglige Haustüren erhalten. Sie verkörpern die typischen Siedlungshäuser der 50er Jahre.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |