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Oberhalb des Schützengrabens gelegener Wohnbaukomplex aus den 30erJahren dieses Jahrhunderts. Der traufständige dreigeschossige Putzbau mit jeweils 2 Doppeleingängen und symmetrischer Fenstergliederung und erhaltenen Holz-Fensterläden hat an der Ludwig-Knierim-Straße und an der Bernhard-Engelhardt-Straße jeweils einen zweigeschossigen Kopfbau. Das 1926 vom Beamten-Bau-Verein erbaute Siedlungshaus mit typischen Vorgärten und Einfriedungen ist aufgrund geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung Gesamtanlage.
Störende Glasbausteine in den Hausfluren.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |