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Zwischen Freiherr-von-Stein-Straße und Beethovenstraße liegt eine schmale Verbindungsstraße - Pestalozzistraße -, deren gegenüberliegende zweigeschossigen Doppelwohnhäuser mit zurückliegenden Kopfbauten und Heckeneinfriedungen als Gesamtanlage ausgewiesen wurden. Die Anlage ist 1936 für Unteroffiziere des Fliegerhorstes (Niederhoner Straße) erbaut worden. Die Gesamtanlage ist von geschichtlicher Bedeutung, da sie eine ungestörte Siedlungsanlage darstellt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |