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Der zweigeschossige neoklassizistische Villenbau auf quadratischem Grundriss mit Risaliten und Mansarddach wurde 1914 dem Schreinermeister J. Becker erbaut. Die Straßenfassade ist mit einem erkerartigen Vorbau - auf Konsolen - und einem Zwerchhaus - mit Rundbogenfenstern und Blumendekor - geziert. Bemerkenswert sind die englischen Schiebefenster und die im seitlich zurückgesetzten Eingang befindliche Haustür mit Oberlicht. Über dem Eingang ist ein Balkon angeordnet. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung als Zeugnis der Wirtschaftsblüte um die Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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