Leuchtbergstraße 40 Fenster im Saal mit Darstellung des Gambrinus
Leuchtbergstraße 40 Felsenkeller
Leuchtbergstraße 40 Felsenkeller
Leuchtbergstraße 40 Felsenkeller
Leuchtbergstraße 40 Saal mit Biergarten
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Stadtrandbereich
  • Leuchtbergstraße 40
Sachgesamtheit
Flur: 8
Flurstück: 120/1

Die Anlage besteht aus einer Gaststätte mit Felsenkeller, Grünanlagen mit Freisitz und einem Fachwerksaal. Die Gartenwirtschaft erhielt 1843 ihre Konzession war und ist heute noch ein beliebtes Ausflugsziel am Anfang der Leuchtberganlagen. Die früher „Leuchtbergfelsenkeller" genannte Ausflugsgaststätte wurde 1842 von Bierbrauer Wilhelm Lieberknecht erbaut. Der zweigeschossige Massivbau z. T. im Erdgeschoss mit Quadermauerwerk ist 1849 bedeutend vergrößert worden. Er ist in siebenteiliger achsialer Fenstergliederung und mittigem Zwerchhaus in klassizistischer Form erbaut. Darunter befindet sich der von außen begehbare Felsenkeller. Im Erdgeschoss sind Rundbogenfenster mit geschwungen gegliederten Oberlichtern angeordnet. Ein schräger Fachwerkbau mit Drempelgeschoss und geschosshoher Verstrebung ist um 1880 erbaut worden. Der Biergarten ist mit einer Stützmauer - zur Terrasse die 1931 zwischen Gaststätte und Tanzsaal errichtet wurde - abgegrenzt. Der Fachwerk-Tanzsaal ca. 1880 errichtet, mit Zwerchgiebel, Andreasverstrebungen und einem mittigem Eingang, hat in der zum Cyriakusbach gerichteten Giebelfassade ein großes bleiverglastes Sprossenfenster mit bildhafter Darstellung. Das lebhafte historistische Fachwerk mit geschwungenen Streben und z. T. "wilder Mannfiguren" durch - einseitige Verlängerungen der Andreasverstrebungen - ist gut erhalten. Der Felsenkeller geht unterhalb des Leuchtberges als Gang in diesen ein Stück hinein. Er ist ca. 30 - 40 m lang und ca. 4,50 m breit. Der Gang ist an den Seiten mit Anhöhungen, auf denen die Bierfässer ruhten, ausgestattet. Der Felsenkeller wurde schon von der Brauerei "Am Brauhaus" genutzt, deren Besitzer die Klosterbrauerei 1875 einrichteten.

Die Sachgesamtheit ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtl., künstl. und städtebaul. Bedeutung als beliebtes Ausflugslokal des 19. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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