Bismarckturm - Detail Stadtwappen - Ausschnitt des Spruchbandes
Bismarckturm
Bismarckturm
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Stadtrandbereich
  • Bismarckturm
  • Schäferhalle
  • Großer Leuchtberg
Bismarckturm
Flur: 8
Flurstück: 3/2

Der Turm steht auf dem höchsten Punkt des Leuchtberges in 369 in Höhe. Der quadratische 26 m hohe Turm ist 1903 zu Ehren des Fürst Otto Bismarck 1815 - 1818 an der Stelle eines ehem. Wartturmes (1902 abgebrochen) errichtet worden. Der Turm ist von weit gehend erhaltenen hist. Umwallungen vermutl. aus dem 10. Jh. umgeben. Im obersten Drittel des sogen. Feuerturmes befindet sich umlaufend die Inschrift: Bismarckturm zu Ehre, Zukünftigen zur Mahnung, Lebender zur Freude, Vergangenen zum Gedächtnis. Über der Eingangstür, mit vorliegender siebenstufiger Treppe ist eine Gedenktafel „Wir Deutschen fürchten Gott sonst nichts in der Welt", mit der Unterschrift DON. A. V. Keudell und Bronze-Relief von Bismarck lt. Gravur von E. Wentz 1903 gefertigt.

Der Turm ruht auf quadratischem Grundriss. An allen vier Ecken sind pilasterartige Vorbauten. Auf ihnen ruht zum Abschluss des 1. Geschosses ein Gesims, das einen umlaufenden Balkon trägt. Er ist unterfangen jeweils durch 3 Segmentbögen, die auf abgetreppten Kämpfern ruhen. Das aufgehende Mauerwerk des Turmes ist leicht konisch, über der Turmplattform auf zurückgenommenem Grundriss ist eine achteckige Haube angeordnet. Die Turmplattform als solches ist jeweils durch Segmentbögen unterfangen und trägt eine 2,8 m im Durchmesser runde Feuerschale. Das Hausteinmauerwerk ist bis auf den Sockel größtenteils bossiert.

Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtl. Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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