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Das Elektrizitätswerk wurde am 1. September 1906 vom Mühlenbesitzer Rohmund in Betrieb genommen. Der in Rohziegelmauerwerk errichtete Winkelbau mit großen Segmentbogenfenstern und Lisenengliederung diente verschiedenen Ortschaften als elektrische Zentrale und spendete der Mühle bei niedrigem Wasserstand Energie. Vor dem Elektrizitätswerk befindet sich ein Steintisch mit den Initialen JHK und Datierung 1712, womit der Erbauer der Scheune des Mühlenanwesens gemeint ist. Das Elektrizitätswerk ist Gesamtanlage aufgrund technischer und künstlerischer Bedeutung als Industriebau des frühen 20. Jh. mit Baudetails wie Zahnfries und abgetreppten Giebeln.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |