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Am Anfang eines ausladenden Neubaugebietes gelegene Wohnsiedlung als U-förmige Anlage, bestehend aus zwei giebelständigen und einem zurückversetzten traufständigem zueinander stehenden zweigeschossigen Zwei-Spänner-Wohnhäusern, die um 1952 von der Kurhessen Baugesellschaft errichtet wurden. Die schöne Hofsituation zeichnet sich durch die Bepflanzung und der zum größten Teil im Original erhaltenen Baudetails, wie z. B. Sprossenfenster, aus. Sie ist aufgrund sozialgeschichtlicher Bedeutung Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |