Landstraße 26
Landstraße 26
Landstraße 26 - Scheune -
Landstraße 26 - Rückseite, 2 Grenzsteine -
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Niederhone
  • Landstraße 26
  • Landstraße
Vierseitige Hofanlage
Flur: 12
Flurstück: 45/3, 45/4

Im Ortskern nahe der Kirche gelegener „Bierschenk'scher Hof, bestehend aus einem zur Straße traufständigen Fachwerkwohnhaus. Das repräsentative Wohnhaus ist mit dem typischen Putz des Historismus versehen und hat symmetrische Fenstergliederung und eine hofseitige Erschließung mit direktem Zugang zum Kellergewölbe. Die dreiseitige Hofumschließung durch Wirtschaftsgebäude, die zum Teil aus massiven Erdgeschossen (Bruchstein) und Fachwerkobergeschossen des 19. Jh. erbaut ist, beherbergt einen reizvollen Pferdestall mit besonders reizvollem Mansarddach und segmentbogigen Fenstern und Türen. Erwähnenswert sind die Rosettenfenster des giebelständigen Stallgebäudes (ehem. Brennerei) hinter dem Wohnhaus. In dem Wohnhaus ist ein kleines Fenster mit Bleiverglasung als Familienbaum mit der Datierung 1515 angeordnet.

Nach dem 30jährigen Krieg war innerhalb der Dorfmitte durch den verheerenden Brand soviel Platz, dass dort der große Hof entstehen konnte. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage mit nach Funktionen getrennten Bereichen.

Beim rückwärtigen Eingang der Ummauerung zwei Grenzsteine mit Hersfelder Doppelkreuz, welches im Mönchewinkel gefunden und bei der Erweiterung des Hofes in die Ummauerung gesetzt wurde. Am Kirchturm steht ebenfalls ein Grenzstein mit dem Hersfelder Doppelkreuz, der im Werragraben gefunden und dort aufgestellt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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