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Zweigeschossiger neobarocker Massivbau von 1910 mit Mansardwalmdach; die zur Straße gelegene Längsseite wird von einem Querhaus in der Mittelachse dominiert, das mit seiner gequaderten seitlichen Fassung risalitartig wirkt. Im Erdgeschoß der Eingang in der Mitte einer dreiteiligen Öffnungsgruppe ebenfalls mit gequaderter Fassung. Im Verkaufsraum die Einrichtung der Entstehungszeit erhalten. Wie für die in ihrer äußeren Gestaltung vergleichbare „Sprudelapotheke" in der Hauptstraße 2 stammt auch der Entwurf zur „Löwenapotheke" von dem Nauheimer Stadtbaumeister Schmidt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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