Friedrichstraße 3, Rathaus
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Friedrichstraße 3
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 1/6

Das Nauheimer Rathaus hat eine wechselvolle Baugeschichte. Östlich der „Burgscheune" wurde es 1869 erbaut und ursprünglich als Schule genutzt. Nach der Einweihung eines weiteren neuen Schulhauses südlich der Wilhelmskirche erfolgte 1902 die Umnutzung zur Apotheke. Sie währte bis 1910, als die Apotheke in unmittelbarer Nachbarschaft einen eigenen Neubau erhielt. 1910 erfolgte der Einzug der Stadtverwaltung, die bis heute hier ihren Dienstort hat.

Das Gebäude ist ein seltenes Relikt aus der Frühphase der Nauheimer Stadtentwicklung. Die gekuppelten Fenster, im Erdgeschoß jeweils in einer von Stichbogen abgeschlossenen Blendnische, sowie die Lisenen kennzeichnen eine einfache Bauweise, wie sie um die Mitte des 19. Jahrhunderts gebräuchlich war.

Die heute im Stadtbild dominierende Stellung des Rathauses am westlichen Ende der Stresemannstraße geht auf die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Zu dieser Zeit wurde eine ältere Schule bei der Reinhardskirche abgebrochen. Das eröffnete die Möglichkeit, die von der Kurstraße kommende Stresemannstraße bis zum Burgareal durchzuführen. Das Straßengeviert nördlich des Nauheimer Dorfkerns war damit vervollständigt und das damals noch als Schule genutzte Gebäude von 1869 in stärkerem Maße in das Stadtgefüge integriert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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