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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude des 18. Jahrhunderts an der Einmündung der Borngasse in die Friedrichstraße; das sichtbare Fachwerk ist ganz in seinem ursprünglichen Gefüge erhalten. Bemerkenswert die geschoßhohe Öffnung im Erdgeschoß der zur Friedrichstraße gelegenen Traufseite, möglicherweise der Zugang oder die Ausgabe eines Ladens. Die Giebelseite an der Borngasse mit seitlicher Erweiterung ebenfalls in Fachwerk. Der Erweiterungsbau mit Zufahrt zum Hof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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