Hauptstraße Höhe Häuser Nr. 76 + 79, Blick in südliche Richtung
Hauptstraße Höhe Häuser Nr. 46 + 53, Blick in südliche Richtung
Hauptstraße Hauptstraße / Ecke Borngasse
Hauptstraße Höhe Häuser Nr. 54 + 65, Blick in südliche Richtung
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Werra-Meißner-Kreis
Eschwege
Oberdünzebach
  • Gesamtanlage
Oberdünzebach, Hauptstraße

Die Gesamtanlage beginnt mit Haus Nr. 34 und 39 und endet mit der Insellage am südlichen Dorfende.

Oberdünzebach liegt im Bachtal des Dünzebaches. Durch die Lage an der „Alten Mühlhäuser Straße" entwickelte es sich zu einem ansehnlichen Straßendorf. Im Mittelalter wurde es stark in Mitleidenschaft gezogen. In der Phase des Wiederaufbaus um 1516 wurde die Vorgängerkirche der 1732 neu erbauten Kirche errichtet. Über die alte Oberdünzebacher Kirche weiß man nur wenig; beim Neubau 1732 wird vom Abbruch des alten Gebäudes berichtet, welches wohl eine kleine Fachwerkkirche war. Von der Vorgängerkirche wurden die alten Glocken übernommen. Der Sage nach soll eine davon aus der untergegangenen Siedlung ,Schlierbach' stammen (sie ist heute im Eschweger Heimatmuseum). Bemerkenswert ist die Glocke aufgrund ihrer ungewöhnlichen Halsschrift in gotischen Minuskeln. Die Gesamtanlage besteht aus der historisch gewachsenen Hauptstraße, deren Bebauung das Straßendorf prägt. Ein kleiner Dorfkern bildet sich um die Kirche am Eckpunkt der Einbiegung in die Borngasse. Der Straßenzug ist geprägt mit giebelständigen zweigeschossigen Wohnhäusern winkelförmiger Hofanlagen des 18. Jh. und frühen 19. Jh. Bemerkenswert ist am südlichen Dorfende die Insellage der Fachwerkgebäude Nr. 85 und 87 mit Scheunen und das prächtige Wohnhaus der Winkelhofanlage Nr. 4 mit reich verziertem lebhaften Fachwerk des 17. Jh. sowie dem städtisch wirkenden Fachwerkbau in der Nähe der Kirche Hauptstraße 66 mit regelmäßigem Fachwerk des 18. Jh. Gesamtanlage aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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