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Die Gesamtanlage der Ortschaft Eltmannshausen erstreckt sich über die Abteroder Straße Am Alten Anger und der Kanalstraße, Im Oberland und Mühlenstraße.
Eltmannshausen und Niddawitzhausen sind um die Jahrhundertwende zwei Klosterdörfer der alten Reichsabtei Hersfeld oder deren Tochterkloster Petersberg. Beide Orte - in zwei kleinen Bachtälern eines hügeligen Geländes gelegen - haben eine überaus interessante Lage. Für die Auswahl der Siedlungsorte ist hier wohl vor allem der Grund anzunehmen, eine geschützte Lage zu finden. In den Seitentälern des Zechsteingebietes, das sich dort ausbreitet, fanden die beiden Dörfer auch sofort geeignete Siedlungsbedingungen. In Eltmannshausen ist der wasserreiche Schweinsbach die Lebensader. Noch vorhanden ist das Mühlenanwesen aus dem 17. Jh. unterhalb des Kirchberges direkt am Schweinsbach gelegen mit U-förmigen Stall-Scheunen-Gebäuden des 18. Jh. und 19. Jh. Vom dörflichen Leben urkundliches Zeugnis ist die ehemalige Schmiede als dreiseitige Hofanlage von 1708 in der Kanalstraße 13 sowie der Felsenkeller (ehemaliger Bierkeller) des Wirtshauses, der hinter dem Haus Nr. 16 an der Abteroder Straße in den Fels gehauen wurde. In Eltmannshausen sind überwiegend zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhäuser des 17. - 18. Jh. mit traufständigen Stall-. und Scheunengebäuden des 18.-19.Jh. erhalten. Bemerkenswert ist die Lage der 1519 datierten Kirche auf einem Bergrücken oberhalb des Dorfes. Da das Bachtal zu eng und durch die Gehöfte bereits ausgefüllt ist, hat sich nach Süden hin, parallel dem Haupttal eine jüngere Ansiedlung gebildet, durch die die Struktur und der Charakter des Dorfes mehr und mehr verändert wurden. 1876 wurde die Bahnlinie erbaut. Die Eisenbahnerhäuser gehören wirtschaftlich schon zum Bahnhof Eschwege-West. 1823 wurde Eltmannshausen durch den Bau der großen, neuen Straße vom Chausseehaus Niederhone nach Rotenburg an der Fulda an das damalige Kurhessische Straßennetz angeschlossen. Das gewachsene Straßendorf mit weit gehend erhaltener historischer Bebauung im Ortskern ist aufgrund geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |