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Die historische Uferbefestigung und der Quellenlass des Schweinsbaches sind Gesamtanlage aufgrund geschichtlicher Bedeutung. Bis 1937 war der Schweinsbach die einzige Trinkwasserversorgung des Dorfes. Entlang der Abteroder Straße sind kleine Treppchen zum höher gelegenen Bach angelegt, die die Entnahmestellen verdeutlichen. Sehr bedeutsam war der Schweinsbach für die Mühle, die seit 400 Jahren an diesem Bach ihren Sitz hat und bis in die 70iger Jahre dieses Jh. von dem gleichmäßigen Wasserlauf angetrieben wurde.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |