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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Ein zweigeschossiges Wohnhaus des frühen 17. Jh. mit leicht gekrümmten Dreiviertelstreben und konvergierenden Brüstungsstreben sowie doppelter Schiffskehlung im Schwellenkranz mit einem jüngeren Anbau des Historismus um 1830 erbaut. Traufständig ist dazu ein Scheunen-Stall-Gebäude mit großem Scheunentor angeordnet. Davor ist ein giebelständiges Waschhaus der 20iger Jahre unseres Jh. erbaut worden. Die Hofpflasterung mit Kopfsteinpflaster ist gut erhalten. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und wissenschaftlicher Bedeutung als Zeugnis der baulichen Entwicklung über mehrere Jahrhunderte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |