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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus des 18. Jh. - einer zweiseitigen Hofanlage - mit traufseitigem Rähm- und leichtem Geschossüberstand. Konstruktives Fachwerk mit Dreiviertelstreben und Brüstungsstreben mit zum Teil gekrümmten Hölzern.
Die Schwelle ist mit genasten Schiffskehlen geziert, die Füllhölzer sind abgefast und mit Flachschnitzerei geziert. Im Giebeldreieck ist Ziegelbehang. Kulturdenkmal aufgrund geschichtl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |