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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Fachwerkgebäude des 17. Jh. mit einem jüngeren angebauten Scheunen-Stall-Gebäude. Das zweigeschossige traufständige Wohnhaus mit konstruktivem Fachwerk (Dreiviertelstreben und konvergierende Brüstungsstreben) hat im Schwellenkranz doppelte ausgefüllte Schiffskehlung. Der Rähmbau ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und typologischer Bedeutung als traufständiges Einhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |