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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Am Hang gelegenes kleines Wohnhaus des 18. Jh. mit jüngerem L-förmigen Anbau. Das zweigeschossige Einhaus ist mit Eternitplatten verkleidet. Der Kellereingang ist außenseits an der Giebelwand. Unter dem Anbau ist ein hoch liegendes Kellergeschoss, welches vermutlich als Stall genutzt wurde. Nach Freilegung des Fachwerks zu beurteilen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |