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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eltmannshausen
Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Winkelhofanlage, vermutlich aus der Mitte des 18. Jh. Es ist traufseitig erschlossen und hat einen leichten Geschossüberstand, die Fassaden sind mit Eternitplatten verkleidet. Durch niedrige Geschossbauweise, Fenstergröße und Anordnung lässt sich wertvolles Fachwerk vermuten. Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |