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Am Bach gelegenes, zweigeschossiges Einhaus mit traufseitigem Stall-Scheunen-Gebäude, als Hofanlage zur Ecklage Mühlenstraße/Soodener Straße. Das giebelständige Einhaus des frühen 18. Jh. mit gekrümmten Dreiviertelstreben und konvergierenden Brüstungsstreben ist zur Bundesstraße mit Eternitplatten verkleidet. Die erschlossene Traufseite hat einen kräftigen Schwellenkranz, der mit leichten Profilierungen und kleinen Schiffskehlen geziert ist. In jüngerer Zeit ist das Wohnhaus durch Anbau verlängert worden. Traufseitig ist ein Stallscheunen-Gebäude mit großem Scheunentor angeordnet. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Hofanlage an der B 27, die seit alters her die Süd-Nord-Verbindung herstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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