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Ortsbildprägendes Eckhaus auf kleiner Anhöhung an der Wohrastraße und Hinter der Schule mit halbkreisförmiger Umwehrung von der der Sandsteinsockel erhalten ist. Das zweigeschossige verputzte Schulhaus des späten 19. Jh. auf hoch liegendem Kellersockel aus Sandsteinquader hat zwei Eingänge und wurde in jüngerer Zeit erweitert. Die Fenster und Türen sind mit Oberlichtern erhalten. Der klassizistische Bau hat an der Giebelfassade reizvolle Eisenbeschläge am Kellerfenster. Die ehemalige Dorfschule ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als wichtiges Zeugnis des dörflichen Lebens um die Jahrhundertwende.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |