Gradierwerk mit Wandelgang; historische Aufnahme, vermutlich um 1900, aus dem Stadtarchiv Bad Nauheim
Detailschnitt eines Gradierwerkes aus dem Jahre 1825, Archiv Staatsbad Bad Nauheim
Gradierwerk am Ludwigsbrunnen, Teil der
Gradierwerk südlich des Inhalatoriums
Gradierwerk südlich des Inhalatoriums
Gradierwerke der
Windmühlenturm der
Gradierwerk südlich der Bonifatiuskirche
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Wetteraukreis
Bad Nauheim
  • Gradierwerk
  • Zanderstraße 16
  • Auf dem Siebel
Gradierwerke
Flur: 10
Flurstück: 123/4, 399/2, 515/5, 515/6

Von den vielen Gradierwerken, die einst entlang der Usa aufgestellt waren, sind heute noch fünf erhalten. Die ersten Gradierwerke sollen in Nauheim im 16. Jahrhundert erbaut worden sein. Es waren zunächst mit Stroh und Schilf, später mit Schwarzdorn behangene Hölzgerüste. Die schwachprozentige Nauheimer Sole wurde über sie geleitet, dabei der Verdunstung ausgesetzt, so daß sich ein zum Sieden besser geeigneter Sättigungsgrad einstellte.

Die heute erhaltenen Gradierwerke wurden im Laufe der Zeit immer wieder erneuert, sind aber dennoch von geschichtlicher und technischer Aussagekraft. Neben ihrer Funktion für die Salzgewinnung gewannen die Gradierwerke Bedeutung für den Nauheimer Kurbetrieb als Inhalationsstätte salzhaltiger Luft.

Die fünf erhaltenen Gradierwerke befinden sich einmal südlich des sog. „Inhalatoriums", dann südlich der Bonifatiuskirche, die übrigen drei waren Bestandteil der „Langen Wand", einer mehrere hundert Meter langen Reihe hintereinandergeschalteter Gradierwerke am Südrand der Saline. Die beiden östlichen der hier noch befindlichen Gradierwerke inkorporieren den Turm einer aus dem 18. Jahrhundert stammenden Windmühle. Zusammen mit dem Wasserrad beim Ludwigsbrunnen (Zanderstraße 35) hatte sie die Aufgabe, die Sole auf die Gradierwerke zu heben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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