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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Breitgelagertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus (im Garten gelegen) an der Kreuzung Bilsteinstraße und Teichstraße. Das zweigeschossige Wohnhaus mit mittigem Zwerchhaus ist im klaren Fachwerk der Zeit um 1900 mit geschosshoher Verstrebung erbaut. Das Zwerchhaus ist mit Eternitplatten verkleidet.
Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und ortsbildprägender Bedeutung im Zusammenhang mit dem gegenüberstehenden Gebäude Nr. 16 als Torsituation zum Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |