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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
An der Ecke Bilsteinstraße/Kirchstraße gelegenes, giebelständiges Wohnhaus mit einem traufständigem, jüngeren Stall-Scheunen-Gebäude. Das Wohnhaus ist in zwei Bauabschnitten (Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude) erbaut und hat lebhaftes Fachwerkgefüge durch K-Verstrebungen in Form der „wilden Mannfigur" an Eck- und Bundständern. Im EG sind Dreiviertelstreben zum Teil mit erneuerten Hölzern angeordnet. Der zweigeschossige Rähmbau mit leichtem Geschossüberstand hat einen kräftigen umlaufenden Schwellenkranz mit gefüllten Schiffskehlen des 17. Jh. Die Hofanlage ist zur Bilsteinstraße mit einer Sandsteinmauer umgeben. Sie ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer künstlerischen, geschichtlichen und ortsbildprägender Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage mit repräsentativem Wohnhaus des 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |