Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Guterhaltene Hofanlage mit Backhaus, Extrabau, Stall- und Scheunengebäuden an der Kreuzung Burgstraße/Bilsteinstraße und Kirchstraße/Fährgasse gegenüber des Lindenplatzes (Angerplatz), und Wohnhaus des frühen 18. Jh. Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus hat verzierte Eckständer mit Schiffskehlen und Voluten. Der Schwellenkranz ist profiliert und mit doppelten Schiffskehlen ausgestattet. Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage im Ortskern. Von der Kirchstraße kommend als Blickfang wegen der dortigen Straßenverengung, daher auch städtebauliche Bedeutung als ortsbildprägendes Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |