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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Einfaches giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkgebäude eines Zimmerers, der dieses lt. Datierung 1806 erbaute. Zum Hof hin orientiert erfolgte 1910 ein Anbau. Das am Ende der Gesamtanlage stehende Gebäude hat ein einfaches konstruktives Fachwerk. Der Schwellenkranz ist mit einem Vers aus dem Gesangbuch beschriftet. Giebelseitig ist das Wohnhaus mit Eternitplatten behangen. Mit dem Fachwerkhaus Nr. 12 bildet das Gebäude vor dem Knick der Burgstraße eine torähnliche Ecksituation. Es ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |