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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Albungen mit den Straßen: Burgstraße, Kirchstraße, Bilsteinstraße, Fährgasse und Hardtweg.
Bescheidenes Fachwerkwohnhaus mit einem kleinen Hof, der durch eine ebenfalls giebelständige Scheune mit massivem Stalleinbau abgegrenzt wird. Das Wohnhaus ist mit 1839 datiert. Die Scheune bildet den Abschluss der historischen Bebauung in der Fährgasse auf der linken Straßenseite und der traufständige Winkelanbau von Haus Nr. 2 den der rechten Straßenseite. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als kleines nebenwirtschaftliches Gehöft des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |