Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Westlich des Ortes Albungen im Waldgebiet des Höllentals oberhalb der Straße nach Frankershausen befindet sich auf einer steilen Bergkuppe die Burgruine Bilstein. Stammsitz der einst bedeutenden Grafen von Bilstein. Die Geschichte der Burganlage geht bis in das Jahr 1120 zurück. Rugger II (Sohn des Grafen Rugger I.) erbaute die Burg und gründete 1145 das Kloster Germerode. 1291 wurde die Burg durch Landgraf Albrecht von Thüringen belagert. 1301 Verkauf der Grafschaft Bilstein an Landgraf Heinrich I. von Hessen, danach an verschiedene Adelsgeschlechter verpfändet (zwischen 1301 und 1306 starben die Grafen von Bilstein aus). Die einstige Grafenburg, die hier im frühen Mittelalter einen beherrschenden Platz einnahm, wurde wegen Baufälligkeit 1594 von den Landgrafen von Hessen abgerissen. Heute sind noch durch Hang abgegrenzte Wehranlagen, die durch natürlichen Bergeinschnitt vom Höhenweg abgegrenzt sind, sichtbar.
Am Hang sind vom ehemaligen Eingangsbereich der Burg Mauerreste vorhanden. Zum Höhenweg hin orientiert sind Fundamente eines evtl. unterirdischen Ganges zur ehemaligen Mühle unterhalb der Burg im Höllental, vorhanden, sowie ein Turmstumpf, der 1970 durch Befestigungsarbeiten vor dem Verfall gerettet wurde. Auf der Kuppe innerhalb der ehemaligen Burganlage sind Brunnenreste vorhanden. Die Burgruine Bilstein ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |