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Auf der Höhe des Eichküppels am Ausgang des Höllentals zum Werratal hin gelegen, hat die größte Ausdehnung der Wehranlagen im Höllental. Ehemalige Burganlage als Wehranlage mit Mauerresten und Brunnenresten auf Bergspornanlage mit abgetrepptem Hang und Halsgraben. Sie besteht aus einem mit Graben umgebenen Turmhügel, einem mit Graben umgebenen und vom Turmhügel getrennten flacheren Hügel, in dessen Vertiefung eine kellerartige Vertiefung ist, und einem größeren Vorgelände, das nach Norden und Osten Reste von Wall und Graben zeigt. Im mittleren Teil sind Mauerreste vorhanden. Über die Zeit der Entstehung ist nichts Näheres bekannt. Die Reste der ehemaligen Schnepfenburg sind aufgrund wissenschaftlicher Bedeutung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |