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L-förmige Hofanlage mit einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus aus der 2. Hälfte des 18. Jh. mit Krüppelwalmmansarddach und lebhaftem Fachwerk durch Mannfiguren der jüngeren Form an Eckständern und thüringischem Leitermotiv in den Brüstungsfeldern. Der ehemalige Stall-Scheunenanbau mit massivem Untergeschoss ist zum Wohnhaus ausgebaut worden. Der Rähmbau hat umlaufende Geschossüberstände. In der Giebelfassade sind Dreifachständer angeordnet. Die Hofanlage wird mit einer traufseitigen zweigeschossigen Scheune gesäumt. Sie ist Kulturdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung als Hofanlage des 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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