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Freistehendes Einfamilienhaus, das sich F.W. Reuling 1910 von Leonhard Kraft errichten ließ; ein quer zur Straße gerichteter eingeschossiger Bau, der von einem Mansarddach mit Schopf überdeckt wird. Bestimmendes Motiv der Straßenseite ist ein auf zwei Sandsteinkonsolen ruhender hölzener Fenstererker im 1. Dachgeschoß, darüber im Schopf des Walmdaches eine Fledermausgaube. Unter dem Fenstererker im Erdgeschoß eine Reihe von vier Fenstern mit hölzernen Klappläden. Bis zur Brüstungshöhe dieser Fenster reicht ein umlaufender Sandsteinsockel aus bossierten Quadern unterschiedlicher Größe. Material- und Detailreichtum, zu dem auch die beiden kurzen Fußwalme an den vorderen Gebäudeecken zu rechnen sind, umspielen einen sehr geordneten axialen Fassadenaufbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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